Symbolgrafik mit Sparschwein und Münzen zum Thema Haushaltsplanung

Der Jugendhilfeausschuss hat mit der Neuregelung der Fachleistungsstunde für die ambulante Jugendhilfe einen seit Jahren andauernden Diskussions- und Entwicklungsprozess abgeschlossen und mit der neuen „Kontaktstunde“ einen Systemwechsel auf den Weg gebracht.

Mit dem Beschluss zum Antrag A0222/16 wurde bereits im Sommer 2016 eine Neufassung der Rahmenregelungen für Vereinbarungen zu Fachleistungsstunden beauftragt. Die ursprüngliche Vorlage der Verwaltung greift dies mit einem Systemwechsel hin zu einer „Kontaktstunde“ auf, die eine Verwaltungsvereinfachung und Verbesserungen in der Falleinsteuerung erwarten lässt. Die Reduzierung des Verwaltungsaufwandes entsteht insbesondere durch ein verändertes Abrechnungssystem, das sich nur noch auf die tatsächliche Kontaktzeit bezieht, in der alle Bestandteile der Leistungserbringung enthalten sind. Auch die Falleinsteuerung durch den ASD des Jugendamtes wird vereinfacht und transparenter, da hierbei nur die gewünschte Kontaktzeit für die Klient*innen zu beachten ist. Die Beratungen zur Vorlage ergaben jedoch einen Änderungsbedarf, der eine bessere Berücksichtigung der Gemeinkosten der Träger sowie eine Bezugnahme der Berechnungen auf die Anzahl der Mitarbeitenden statt auf Vollzeitäquivalente ermöglicht. In der vom Jugendhilfeausschuss beschlossenen Fassung werden Kosten für Verwaltung und Leitung nunmehr nach definierten Schlüsseln auf die Anzahl der tätigen Fachkräfte kalkuliert und die Sachkosten entsprechend den Empfehlungen der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) angepasst. Die Sachkostenpauschalen waren seit Jahren nicht angepasst worden und belaufen sich nunmehr auf 9.700 Euro je Fachkraft. Künftig wird sich die Fachleistungsstunde aus 60 Prozent Kontaktzeit, 25 Prozent fallspezifischer und 15 Prozent fallunspezifischer Minderzeit zusammensetzen. Die Bestandteile der Zeitanteile sind in der Anlage zum Beschluss klar definiert. Neu ist ferner eine separate Regelung für Schulintegrationsleistungen, die ebenfalls den Realitäten angepasst wird. So wird die Fachleistungsstunde in diesem Bereich künftig mit 60 Minuten kalkuliert (bislang 45 Minuten), was einem Ausgleich von Minderzeiten dienen soll.

Die neuen Modelle sollen zum 01.07.2025 in Kraft treten, bis dahin wird das Jugendamt mit allen Leistungserbringenden neue Vereinbarungen verhandeln. Außerdem wird die Verwaltung eine „Handlungsanleitung zur Aushandlung ambulanter Erziehungshilfen in der Landeshauptstadt Dresden“ vorlegen, die sich auf einen Entwurf stützt, der von Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses bereits erarbeitet wurde. Diese Handlungsanleitung erläutert alle relevanten Begriffe, Prozesse und Verfahren, die im Zusammenhang mit der Verhandlung zur Erbringung ambulanter Jugendhilfeleistungen stehen. Ferner wird der Oberbürgermeister mit einer Evaluation des neuen Verfahrens und einer Prüfung und Anpassung der zugrunde liegenden Sachkostenwerte alle zwei Jahre beauftragt. Die Details sind hier in der Beschlussempfehlung nachzulesen.

Unterausschussvorsitzende Anja Stephan und Jugendamtsleiterin Sylvia Lemm würdigten das Engagement von Ausschussmitgliedern und Verwaltung für die Entwicklung des neuen Verfahrens, das Lemm als „Paradigmenwechsel“ bezeichnete, der jedoch auch nicht „zum Nulltarif“ zu haben sei und Mehrkosten nach sich ziehen wird. Diese werden jedoch durch zu erwartende Reduzierung des Verwaltungsaufwandes sowohl im Jugendamt wie auch bei den Leistungserbringenden relativiert. Die Verwaltung unterstützt den Beschluss des Jugendhilfeausschusses, der die Intentionen der Verwaltung aufgreift und notwendige Änderungen gegenüber der Ursprungsvorlage enthält. Die Beschlussempfehlung des Jugendhilfeausschusses wird nunmehr abschließend dem Stadtrat zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

In der Informations- und Fragestunde unterrichtete Jugendamtsleiterin Sylvia Lemm den Ausschuss über einen bevorstehenden temporären Umzug der Erstaufnahmeeinrichtung des Kinder- und Jugendnotdienstes für unbegleitete ausländische Minderjährige in den Stadtteil Dresden-Kleinpestitz, der durch Baumaßnahmen am bisherigen Standort in Dresden-Reick erforderlich wurde. Außerdem verkündete sie den Termin für die Durchführung einer Klausur des Jugendhilfeausschusses zur Neufassung des Förderverfahrens für die Kinder-, Jugend- und Familienarbeit, die am 18.06.2024 stattfinden wird.

Lemm informierte den Ausschuss darüber, dass das Beteiligungs- und Ferienprojekt „Kitrazza“ in diesem Jahr nicht stattfinden wird. Nachdem der bisherige Träger die Durchführung des beliebten Projektes abgesagt hatte, gelangen Versuche einer Rettung durch engagierte Menschen auf Grund der Kurzfristigkeit nicht. Jedoch wird eine Wiederaufnahme der Tätigkeit für das kommende Jahr in Aussicht gestellt, hierfür wird es ggf. ein Interessenbekundungsverfahren geben.

Der Jugendhilfeausschuss beschloss mehrheitlich die Haushaltsbedarfe für den kommenden Doppelhaushalt 2025 – 2026. In allen Leistungsbereichen wird mit Mehrbedarfen gerechnet, die sich maßgeblich aus zu erwartenden Tarifsteigerungen ergeben. Außerdem stützt sich der Mehrbedarf auf gesetzliche Änderungen sowie auf städtische Beschlusslagen, etwa zu Qualitätsverbesserungen in der Kindertagesbetreuung oder für die Ausstattung aller allgemeinbildenden Schulen mit Schulsozialarbeit. Matthias Dietze sieht die Kostensteigerungen mit Blick auf die vielfältigen Herausforderungen der Landeshauptstadt als Problem. Tina Siebeneicher betonte, dass es sich bei den Mehrbedarfen keineswegs um eine „Wunschliste“, sondern um notwendige Anpassungen handelt. Die von der Kämmerei in Aussicht gestellten Budget seien nicht bedarfsgerecht, so Bürgermeister Jan Donhauser, er kündigte intensive stadtinterne Verhandlungen zur Budgetausstattung an. Die Details finden sich in der Beschlussempfehlung.

Der Jugendhilfeausschuss gab den Planungsberichten „Frühe Hilfen 2023-2028“ und „Kinderschutz 2023-2027“ seine Zustimmung. Letzterer erfuhr auf Antrag Tilo Kießlings eine Ergänzung, die eine Berichterstattung zur Situation der kinder- und jugendpsychiatrischen Versorgung in Dresden beinhaltet.

In jeweils 1. Lesung wurden die Planungsberichte für die Stadträume 1 und 2 (Altstadt und Johannstadt) vorgestellt. In der Bilanzierung des zurückliegenden Planungszeitraums wurden zwar zahlreiche Maßnahmen umgesetzt, jedoch fanden auch bis zu einem Drittel der beschlossenen Maßnahmen keine Realisierung. Carsten Schöne bat in Vorbereitung der weiteren Beratungen im Jugendhilfeausschuss um eine Präzisierung der Maßnahmen zur Inklusion in Jugendeinrichtungen, die weder eine Definition von Barrierefreiheit noch eine Aussicht auf die Finanzierung aufgeführter Baumaßnahmen enthalten.

Der Jugendhilfeausschuss gab auch vier Beschlussvorlagen aus den Stadtbezirksbeiräten seine Zustimmung, die Projektförderungen nach der Stadtbezirksförderrichtlinie enthalten. In nichtöffentlicher Sitzung befasste sich der Ausschuss mit zwei Personalentscheidungen im Jugendamt, über die Besetzung der Amtsleitungsstelle sowie der Abteilungsleitungsstelle ASD hat abschließend der Stadtrat zu befinden.

Die nächste reguläre und damit letzte Sitzung der zu Ende gehenden Legislaturperiode des Jugendhilfeausschusses findet am 30.05.2024 statt.

Hinweis: Die Informationen zu Beschlüssen stehen unter dem Vorbehalt der Erlangung der Rechtskraft der Beschlüsse. Bei dieser Veröffentlichung handelt es sich um eine persönliche Wiedergabe der Ausschusssitzung, die durch meine Mitgliedschaft in diesem Gremium durchaus subjektive Betrachtungen enthalten kann und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Ich bitte um Verständnis.

Carsten Schöne


Die Tagesordnung vom 25.04.2024

1Kontrolle der Niederschrift vom 7. März 2024
2Informationen/Fragestunde
3Anhörung zu Vorlagen der Stadtbezirke
3.1Förderung von Projekten durch den Stadtbezirksbeirat Altstadt; hier: Makroprojekt (Alt-011/24) “Fortsetzung Urban Art Gestaltun-gen im Stadtbezirk Altstadt”V-Alt00190/24
3.2Förderung von Projekten durch den Stadtbezirksbeirat Cotta; hier: “Innovatives Projekt für neue MigrantInnen und Kitas ‘Zukunftsbil-dung – nachhaltige, gesunde Lebensweise'”V-Co00188/24
3.3Projektförderung durch den Stadtbezirksbeirat Prohlis, hier: Aktion zum Weltspieltag am 28. Mai 2024 in ProhlisV-Pro00229/24
3.4Antrag des Verein Bürgerschaft Hellerau e. V. zur Projektförderung “30. Hellerauer Kinderfest” gemäß FFRL StadtbezirkeV-Kl00176/24
4Planungsbericht Frühe Hilfen 2023-2028V2620/23
5Planungsbericht Kinderschutz für den Zeitraum 2023 – 2027V2528/23
6Planungsrahmen der Kinder- und Jugendhilfe in Dresden – Spezifischer Teil (Teil IV), hier: Planungsbericht Stadtraum 1 – Stadtbezirk Altstadt ohne JohannstadtV2753/24 (1. Lesung)
7Planungsrahmen der Kinder- und Jugendhilfe in Dresden – Spezifischer Teil (Teil IV), hier: Planungsbericht Stadtraum 2 – Altstadt – JohannstadtV2754/24 (1. Lesung)
8Neufassung der Rahmenregelung für Vereinbarungen von Fachleis-tungsstunden nach § 77 SGB VIII i. V. m. § 17 Abs. 5 LJHGV1966/22
9Bestätigung der Haushaltbedarfszahlen für 2025/2026A0576/24
10Berichte aus den Unterausschüssen
11Besetzung der Stelle „Leitung Jugendamt“Nicht öffentlich
12Besetzung der Stelle „Abteilungsleitung Allgemeine Soziale Dienste (m/w/d)“ im JugendamtNicht öffentlich
13InformationenNicht öffentlich