Eingangs der 5. Sitzung des Jugendhilfeausschusses informierte Jens Hoffsommer zum Fortgang eines vom Jugendhilfeausschuss eingeleiteten Gerichtsverfahrens gegen den Stadtrat, der einen Beschluss des Jugendhilfeausschusses nachträglich verändert hatte. Es geht hierbei um die Klärung, ob der Stadtrat einen Beschluss des vom Gesetzgeber mit besonderen Rechten ausgestatteten Jugendhilfeausschusses verändern durfte. Der umstrittene Beschluss zur Förderung von Angeboten der freien Jugendhilfe war damals vom Stadtrat in einzelnen Punkten geändert und mit Auflagen versehen worden, obwohl der Jugendhilfeausschuss sein Beschlussrecht angemessen ausgeübt hatte. In der 1. Instanz scheiterte die Klage, das Oberverwaltungsgericht wird sich am 3. März mit dem Fall befassen. Continue Reading